Mit der Vorbereitungsklasse zum Mittleren Schulabschluss

WARUM VK1 UND NICHT M-ZWEIG?

Seit dem Schuljahr 2021/2022 gibt es an unserer Mittelschule die Möglichkeit, den mittleren Bildungsabschluss zu erwerben. Diese Möglichkeit ist für alle Schüler im Landkreis Schwandorf offen, die den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule mit mindestens 2,5 als Gesamtnote abgeschlossen haben.

Die Vorbereitungsklassen ermöglichen es, mit mehr Zeit
zur Mittleren Reife zu gelangen.

„Die M10 in zwei Jahren, anstatt in nur einem Jahr“

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Mehr Zeit als in der M10
  • Klassenleiterprinzip
  • kein Schulartenwechsel
  • Intensivierung des Lernens
  • Praktikumsphasen zu Berufsorientierung
  • Chancen im Beruf steigen
  • motivierte Mittschüler*innen und Lehrkräfte

Rechtliche Grundlagen 

Art. 7a BayEUG

Zum Schuljahr 2012/13 wurde das Angebot der Vorbereitungsklassen als Regelangebot in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 7a BayEUG) aufgenommen. Die Mittelschule umfasst, soweit ein Mittlere-Reife-Zug oder eine Vorbereitungsklasse für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses eingerichtet ist, auch eine weitere Jahrgangsstufe (Jahrgangsstufe 10). In Vorbereitungsklassen werden nach Maßgabe der Schulordnung besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 aufgenommen, die den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erworben haben.

Voraussetzungen

Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (Art. 7a Abs. BayEUG) mit einer Gesamtnote nicht schlechter als 2,5. 

Darüber hinaus erwarten die meisten Schulen im Fach Englisch im Abschlusszeugnis mindestens die Note 3. Falls dies nicht der Fall sein sollte oder beim Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule das Fach Deutsch als Zweitsprache gewählt wurde, muss in der Regel ein Aufnahmegespräch stattfinden. In diesen Fällen entscheidet die Schulleitung.

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt und genehmigt worden ist. (§ 29 Abs.2 MSO)

Altersbegrenzung

Der Zugang in die Vorbereitungsklasse muss spätestens im 11. Schulbesuchsjahr erfolgen. Der Bewerber soll dabei nicht älter als 17 Jahre sein.

Schülerinnen und Schüler anderer Schularten und Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schüler sind (z. B. Teilnehmer an berufsorientierenden Maßnahmen), haben keine Zugangsmöglichkeit.